Wormser Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. März 2014, 13:52 Uhr

Siehe auch Wormser Prozesse auf WikiMANNia.

Als Wormser Prozesse werden drei von 1993 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte.

Missbrauch mit dem Missbrauch

Die übelste und abscheulichste Methode, Männer zu kriminalisieren ist der Vorwurf, der Vater habe sich an den eigenen Kindern sexuell vergangen. Am häufigsten tritt der "Missbrauch mit dem Missbrauch" in Scheidungsauseinandersetzungen und in strittigen Sorgerechtsprozessen auf. Weil der Missbrauch an Kindern eine abscheuliche Sache ist, fällt es der Helferinnenindustrie auch leicht, unter diesem Deckmantel Hetze gegen Männer und Familienzerstörung zu betreiben. In der öffentlichen Diskussion nimmt der sexuelle Kindesmissbrauch einen breiten Raum ein. Aber was passiert, wenn entsprechende Verdächtigungen falsch sind?[1] Mit staatlich finanzierten "Aufklärungsaktionen" wurden beispielsweise auf Plakaten in S-Bahnen mit Aussagen wie "Jedes dritte Kind ist ein missbrauchtes Kind" Väter als potentielle Sexualverbrecher und Familien als potentiell gefährliche Orte diffamiert. Konsequenzen müssen die Handelnden, die Kinderseelen und Familien zerstören, dabei nicht befürchten.

Der Hype mit dem Kindesmissbrauch

In den 1980er und 1990er Jahren gab es einen regelrechten Hype an Missbrauchsprozessen, als der Kindesmissbrauch populär gemacht wurde und hohe Missbrauchszahlen diskutiert und mit hohen Dunkelziffern gehandelt wurde. In der Folge entstanden in der HelferInnenindustrie zahlreiche Kinderschutzvereine und Missbrauchsberatungsstellen, die sich zur Aufgabe machten, dieses Dunkelfeld zu erhellen.[2] Das Ausmaß ideologischer und durch ausufernde Missbrauchsdefinition bedingter Dunkelzifferschätzungen ist grotesk. Der Missbrauchsverdacht beruht oft auf undifferenzierter einseitiger Ursachenzuschreibung von Verhaltensauffälligkeiten nur auf möglichen Missbrauch und auf Fehlinterpretation normalen kindlichen Verhaltens.[3] Was in diesem Eifer an Schaden und Leid verursacht wurde, ist neben vielen Einzelschicksalen vor allem an den Wormser Prozessen zu sehen. Eine Wormser Staatsanwältin fasste empört die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: "Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das." Für die Angeklagten wurden bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Jedoch endeten alle drei Prozesse 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz leitete sein Urteil mit dem Satz ein "Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben" und erklärte: "Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen." [4]

Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch hohe Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte, kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben.[5]

Acht Jahre nach den Wormser Missbrauchsprozessen gab es immer noch Verantwortliche, die sich vor dem Eingeständnis drücken, furchtbar geirrt zu haben; noch immer Eltern, denen man die Ehre, die zu beanspruchen sie alles Recht der Welt haben, verweigert. Jugendämter weigerten sich nach dem Freispruch die weggenommenen Kinder wieder herauszugeben. Ein Elternteil musste sich vom Jugendamt anhören: "Geben Sie Ihre Schuld zu, dann sehen Sie Ihre Kinder binnen einer Stunde." Nach den Freisprüchen hieß es beim Jugendamt (1997) "Wir sind anderer Ansicht, da wir aufgrund der Aussagen und des Verhaltens der Kinder zu einer anderen Einschätzung kommen." Der Koblenzer Anwalt Franz Obst über Amtsgericht und Jugendamt: "Das Verfahren dümpelt seit Jahren vor sich hin. Ergebnis ist, dass es nun heißt, das Kind könne man nicht mehr aus seiner gewohnten Umgebung herausnehmen. Das Jugendamt hat über Jahre seine Pflichten grob verletzt, und das Amtsgericht scheint die Sache aussitzen zu wollen, bis die Kinder volljährig sind." [6]

Es wird hier deutlich, dass für die Zerstörung von Familien auf breiter Basis gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen wird. Es zeigt auch, dass selbst Väter, denen es gelingt ihre Unschuld zu beweisen, durch einen Freispruch nicht gewonnen, sondern verloren haben. Sie bleiben beruflich, finanziell und sozial lebenslang ruiniert. Eine öffentliche Entschuldigung oder weitergehende Konsequenzen gab es nach den Wormser Prozessen nie. Lediglich bei der feministischen Organisation Wildwasser verlor eine belastete Mitarbeiterin den Job. Es ist aber anzunehmen, dass sie an anderer Stelle der HelferInnenindustrie ihr Werk der Familienzerstörung fortsetzt. Es wird deutlich, dass die Familienzerstörer (angeblich für das Kindeswohl wirkend) völlig ohne Risiko agieren. Das System der Familienzerstörung ist so fest in der Gesellschaft verankert, dass sie sich selbst schützt. Gutachter, Richter, Jugendamtmitarbeiter und feministische Berater in Organisationen wie Wildwasser bilden eine Wagenburg, die von Betroffenen nicht überwunden werden kann.

Beim sexuellen Missbrauch stoßen Strafverfolgungsinteresse und Unschuldsvermutung erbittert aufeinander. Private Gruppierungen (Wildwasser, Zartbitter u. a.) betreiben unter ungeprüfter Parteinahme opferorientierte hoch emotionale staatlich unterstützte Aufdeckung, arbeiten der Staatsanwaltschaft zu und konfrontieren die Justiz mit selbst aufgenommenen Zeugenaussagen, Aufdeckungsergebnissen von Psychologen, Kinderärzten, Sozialarbeitern. Nicht selten macht sich auch in der Staatsanwaltschaft Parteinahme breit, werden weitere Kindes- und Zeugenvernehmungen ggf. für entbehrlich gehalten und verwenden angeblich fortgesetzte Handlungen mit unklarer Gesamtvorstellung großzügig für pauschale Feststellungen, wodurch die Möglichkeiten der Verteidigung sehr eingeschränkt werden. Nicht wenige Richter lassen sich schließlich nicht mehr von der Tatbestandserfüllung in jedem Einzelfall leiten.

In den Fällen, wo sich die Justiz an Fakten und Tatsachen orientiert, wird dieses rechtsstaatliche Vorgehen nicht selten von Familienzerstörern als "sekundäre Viktimisierung" (etwa: zweite Vergewaltigung) diffamiert. Andeutungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten beim Kind werden häufig im Zusammenhang mit Beziehungskrisen an Kinderschutzinstitutionen weitergereicht, die Missbrauchsaufdeckung betreiben und parallel zu Befragungen therapeutische Konzepte entwickeln. Parteiliche werben unter Abkehr von rationalem Faktendenken um mehr emotionale Anteilnahme, wobei es zu grundsätzlichen Fehleinschätzungen kommt. Die Neutralität, Nüchternheit und kritische Distanz zum Untersuchungsgegenstand, die für eine Sachaufklärung nötig wäre, ist oft genug nicht gewährleistet.

Da regelmäßig kindliche Aussagen oder Verhaltensweisen die Grundlage für den Missbrauchsvorwurf bilden, gewinnen Gutachter zur Glaubhaftmachung an Bedeutung, die nicht selten von fragwürdiger Kompetenz sind. Problematisch ist die Bildung einer "Lobby der vermeintlichen Opfer", während Beschuldigte in der Regel auf solche Unterstützung nicht zurückgreifen können.[7]

Es gibt nicht wenige Väter, die nach langer Haft freigesprochen werden, weil die vermeintlichen Opfer erst nach vielen Jahren zugeben, beim Missbrauchsvorwurf gelogen zu haben bzw. manipuliert worden zu sein. In den USA ist nach fast 20 Jahren Gefängnis ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Bürger von jeglicher Schuld freigesprochen worden, nachdem die Mehrzahl seiner angeblichen Opfer erklärte, dass sie den heute 60-Jährigen als Kinder zu Unrecht beschuldigt hätten. Das Urteil erging im Jahr 1985 allein aufgrund der Aussagen der damals Sechs- bis Achtjährigen vor Gericht. Vier der mittlerweile erwachsenen Zeugen erklärten, sie seien von Ermittlungsbeamten manipuliert worden.[8] Im französischen Outreau[9] brachte ein Untersuchungsrichter Unschuldige für Jahre hinter Gitter.

In den Jahren 1991 bis 1994 wurden in der niedersächsischen Stadt Nordhorn 187 Kinder als mutmaßliche Opfer vernommen, 35 davon erzählten von schweren Verfehlungen des Beschuldigten. Ein Schweigemarsch wurde veranstaltet, Mahnwachen wurden aufgezogen, Sprayer versahen das Haus des Hauptverdächtigen mit dem Ausdruck "MÖRDER!", ein Galgen wurde aufgerichtet. Im März 1994 sprach das Gericht den Hauptverdächtigen wegen erwiesener Unschuld frei, der Staatsanwalt selbst hatte in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt. Der Schaden war immens: Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesellschaftlich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten von ca. 1,5 Millionen Mark.[10]

Sabine Rückert hat das Thema in ihrem Buch "Unrecht im Namen des Volkes" verarbeitet:

"Die wahnhafte Fixierung auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfasste in den neunziger Jahren die gesamte Gesellschaft, hielt Einzug in Familien, spielte bei Scheidungsverfahren eine immer größere Rolle und fand ihren Weg zu Kinderärzten, in Schulen, in die Jugendämter, in die psychiatrischen Stationen, die Untersuchungszimmer der Gerichtspsychologen und die Büros sonst so sachlicher Staatsanwälte und Richter." [11]

Über die Schulungen von Jugendamtmitarbeiterinnen berichtet sie:

"Ich habe 1994 als junge Reporterin der ZEIT selbst an einer Fortbildung über Aufdeckung von sexuellem Missbrauch teilgenommen, die eine feministische Psychologin für Mitarbeiterinnen norddeutscher Jugendämter veranstaltete. Geboten wurde ein Vortrag, dessen aggressive Tendenz durch die verhaltene Tonart geschickt als Sachlichkeit getarnt war. Die Referentin hatte "anatomisch korrekte Puppen" dabei, deren Handhabung sie erklärte, und sie interpretierte Kinderbilder auf deren versteckte Missbrauchsbotschaften hin. Auch Filme hatte sie mitgebracht, in denen eine missbrauchte Drei- oder Vierjährige auftrat, die auf eindeutige Weise mit den Puppen hantierte und in Kindersprache erzählte, was Papa mit ihr gemacht habe. Es war erschütternd anzusehen und trieb mir damals die Tränen in die Augen, heute hingegen stellt sich mir die Frage, durch wen das Kind wirklich missbraucht worden war - durch ihren Vater, wie es hieß, oder durch die Damen von der Aufdeckungsfront.

Ich erinnere mich, damals froh gewesen zu sein, dass ich kein Mann bin. Denn ein Mann zu sein, das wurde mir bei dieser mehrtägigen Veranstaltung klar, hieß, in Gefahr zu sein. Ein Mann, der einmal in Verdacht geraten war, hatte damals kaum eine Chance. Die Möglichkeit, dass ein Beschuldigter den Missbrauch, den man ihm vorwarf, gar nicht begangen haben könnte, wurde in den Tagen der Fortbildung nicht ein einziges Mal angesprochen. Die Psychologin riet den Sozialpädagoginnen der Jugendämter vielmehr, alle Aussagen von Opfern bedingungslos zu glauben und sofort Partei für die Kinder zu ergreifen. Mädchen und Jungen, bei denen sich auch nur der leiseste Verdacht des Missbrauchs ergebe, seien unverzüglich aus der Familie zu nehmen, rechtliche Gegenmaßnahmen der elterlichen Anwälte könne man mit Hilfe eines Jugendhilfeparagrafen für "Gefahr in Verzug" wirksam abschmettern. Der würde ohnehin viel zu selten angewandt, die Frauen müssten sich da mehr trauen! Das anfängliche professionelle Interesse unter den Fortgebildeten wuchs sich im Laufe der Veranstaltung aus zu einem Gemeinschaftsgefühl der leidenschaftlichen Einigkeit im Kampf für das Gute. [...] Gegen Verteidiger, Richter und kritische Sachverständige wurde mit dem Hinweis, es handle sich ja schließlich um Männer, also potenzielle Täter, die naturgemäß nichts anderes zum Ziel hätten, als die Verbrechen ihres eigenen Geschlechtes zu decken, polemisiert und Stimmung gemacht. Kein Einspruch wurde laut im Publikum." [11]

Ein Mann, der im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, resümiert nachdem seine Unschuld erwiesen wurde:

"Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt." [12]

Unter dem Eindruck der Wormser Prozesse stellte der Bundesgerichtshof 1999 Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf.[13] Damit wurde der Missbrauch mit dem Missbrauch etwas eingedämmt. Man guckt jetzt etwas genauer hin. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der neuen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz bietet, hat sich der Schwerpunkt der Männerkriminalisierung auf Bedrohungs-, Stalking-Vorwürfe und "Häuslicher Gewalt" verlagert. Diese Vorwürfe sind leichter zu erheben und schwerer zu widerlegen. Der Rückgang beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs an Kindern ist von daher nur ein sehr relativer Fortschritt. Die Möglichkeiten, Männer zu kriminalisieren und Vätern ihre Kinder wegzunehmen, sind sehr umfangreich. Und es gibt bislang auch noch keine nennenswerte Initiativen, von einigen Väterorganisationen abgesehen, um diesem Missstand Einhalt zu gebieten. Dafür ist der Druck, das öffentliche Bild des Mannes als Gewalttäter und Frauen/Kinder als Opfer männlicher Gewalt, einfach zu groß. Auch ist es nicht im Interesse der Helferinnenindustrie, ein ergiebiges Geschäftsfeld trocken zu legen.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es keine falschen Missbrauchsvorwürfe mehr gebe. Vielmehr lernen auch ausländische Frauen auf dieser Klaviatur zu spielen.[14] Die Helferinnenindustrie hat eine neue Klientel gefunden!

Literatur

Einzelnachweise

  1. SKIFAS e. V.: ... und plötzlich ist Ihr Kind weg! (Der Verein existiert nicht mehr, seine Webseite wird als private Webseite weiter im Netz gehalten.) Hindergründe
  2. Sexueller Missbrauch von Kindern - Definition und Häufigkeit, Familie, Partnerschaft, Recht 1995, S. 5
  3. Dipl.-Psych. Sigrid Rösner, Prof. Dr. Burkhard Schade: Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren, FamRZ 1993 S. 1133 (Der Verdacht entsteht seltener durch Aussagen des Kindes als durch emotional gefärbte Wiedergabe selektiv wahrgenommener angeblicher kindlicher Aussagen, häufig nach Besuchen beim Vater, durch verdächtigende Mutter in Trennungssituation, verstärkt durch professionelle oder parteiliche Helfer, die nicht zwecks kritischer Hinterfragung des Verdachts, sondern zwecks Bestätigung aufgesucht werden. Dies führt zur Instrumentalisierung des Verdachts. Die Folgen sind irreversibel, auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. [...] Sexuelle Falschbeschuldigungen gegen Väter mit schädlichen Folgen für das Kindeswohl mehren sich. Institutionen setzen ideologisch verzerrt Verdacht und Tatsache ohne Rücksicht auf die Folgen falscher Verdächtigungen für Kind und Familie gleich. Extreme Positionen belasten die wissenschaftliche Arbeit mit der Thematik.)
  4. Wikipedia: Wormser Prozesse; Max Steller: Aussagepsychologie vor Gericht - Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeitsgutachten mit Hinweisen auf die Wormser Missbrauchsprozesse, Recht & Psychiatrie 16, 1998, S. 11-18; Michael Grabenströer: Nur noch die Fetzen eines Luftballons?, Frankfurter Rundschau am 18. Juni 1997; Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Gut gemeint, schlecht gemacht, Der Spiegel 26/1997, 23. Juni 1997, S. 78-79; dazu Hans Lorenz: Im eindeutigen Widerspruch (Leserbrief des Vorsitzenden Richters), Der Spiegel 38/1997, 15. September 1997, S. 14
  5. Wikipedia: Wormser Prozesse
  6. Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Ausgestanden ist die Sache nicht, Spiegel am 28. Februar 2005 (Nachlese zu den Wormser Missbrauchsprozessen)
  7. RA Rüdiger Deckers: Verteidigung in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Neue Juristische Wochenschrift 47/96 S. 3105
  8. US-Bürger nach 20 Jahren Haft vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen, 30. April 2004
  9. Spiegel Online: Die vermeintlichen Kinderschänder von Outreau
  10. Lehren aus dem Fall Nordhorn
  11. 11,0 11,1 Sabine Rückert: Justizirrtum: Inquisitoren des guten Willens, Die Zeit 3/2007, 11. Januar 2007 (Wegen eines erfundenen Missbrauchs mussten zwei Männer ins Gefängnis. Die Justizirrtümer enthüllen die Ideologie eines fehlgelaufenen Feminismus.) Sabine Rückert: "Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen.", Hoffmann&Campe 2007, ISBN 3-455-50015-3
  12. Sabine Rückert: Erwiesene Unschuld. Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis., Die Zeit 52/2005, 21. Dezember 2005
  13. Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf, BGH Pressemitteilung Nr. 63, 30. Juli 1999
  14. Absurdistan am Amtsgericht (Dieser Fall dokumentiert exemplarisch, das Zusammenspiel und Wirken von Jugendamt, Polizei, Psychologen, Frauenhaus, Anwälten. Eine Peruanerin zeigt einen Vater wegen Missbrauch ihres Kindes an und tritt damit eine Lawine gegen den Mann los. Wie in einem Auto auf spiegelblanker Eisfläche ist er nur noch ohnmächtiger Passagier im Geschehen. Anschaulich wird geschildert, wie sich immer mehr Personen aus der HelferInnenindustrie in ",den Fall" einklinken. Obwohl es keine Beweise für einen Missbrauch gibt, nur sich widersprechende Aussagen der Mutter, arbeiten die beteiligten Institutionen übereifrig daran, den Mann "aus dem Verkehr zu ziehen", als wenn sie damit ihre Existenz rechtfertigen müssten. Mit den Jahren werden viele Aktenordner gefüllt werden. Am Ende ist der Mann sozial demontiert, finanziell ruiniert und psychisch zerstört. Dafür wird niemand Verantwortung tragen, denn alle haben ja nur geholfen.)

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