Vergewaltigung erfunden

Aus Falschbeschuldigung
Version vom 10. November 2011, 08:09 Uhr von Rainer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Eine 24-jährige Bankangestellte hat ihren Chef zu Unrecht der sexuellen Nötigung bezichtigt. Dafür verurteilte das Amtgericht Garmisch-Partenkirchen die Frau jetzt zu 5400 Euro Strafe.

Zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jetzt eine Bankangestellte. Die 24-Jährige hatte ihren Chef ohne jeden Grund der sexuellen Nötigung bezichtigt und ihm sogar vorgeworfen, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nichts davon entsprach jedoch den Tatsachen, erklärte ihr Verteidiger jetzt vor dem Richter, während sie in Tränen ausbrach.

Die junge Frau, die von einer Zeitarbeitsfirma vom 5. Februar bis 6. November 2007 als Aushilfe in eine Garmisch-Partenkirchner Bankfiliale vermittelt worden war, habe bei der Kriminalpolizei schlimme Dinge über ihren Chef erzählt, berichtete Staatsanwalt Lorenz Leitmeier. So solle er sich zunächst anzüglich über sie geäußert und ihr empfohlen haben, sich offenherziger zu kleiden. Damit nicht genug, habe er ihr auch in einer Gaststätte den Oberschenkel gestreichelt und sie schließlich gar in der Damentoilette der Bank zum Sex genötigt. All diese Unwahrheiten habe sie im vollen Bewusstsein geäußert, betonte der Jurist. Daraufhin wurde gegen den Bänker ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.

Verteidiger Erik Buhlmann aus München beantragte zunächst ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwalt mit dem Ziel, die Geldstrafe bei einem Geständnis nach oben hin zu begrenzen. Doch Richter Michael Rothärmel lehnte ab. Vielmehr ließ er sich zunächst von dem untersuchenden Kriminalbeamten schildern, wann dieser im Rahmen der Vernehmungen zum ersten Mal den Verdacht geschöpft habe, dass die Frau die Unwahrheit sagen könnte. Der Polizist erklärte, dass er schon anfangs stutzig geworden sei, als das angebliche Opfer behauptete, dass sie bei der Vergewaltigung weder verletzt noch ein Kleidungsstück beschädigt worden sei. „Dennoch war ich zunächst nicht der Meinung, dass das Delikt vorgetäuscht worden sein könnte, denn sie hatte keinen Belastungseifer und wirkte überzeugend.“

Zweifel seien ihm erst gekommen, als sich die Frau einige Tage später erkundigt hätte, ob sie ihre Anzeige auch zurücknehmen könne. Der Beschuldigte habe im Übrigen sehr ruhig und sachlich alle Verdächtigungen komplett von sich gewiesen.

Der Verteidiger erklärte schließlich, dass die Frau seinerzeit in einer „instabilen Situation“ gewesen sei, weil ihre Schwester und ihr Bruder wegen eines Verbrechens inhaftiert worden seien. Das habe sie traumatisiert, was wiederum zu einer Kurzschlussreaktion geführt habe. „Doch jetzt weiß sie, dass dies eine große Dummheit war.“

Vor diesem Hintergrund forderte Buhlmann, von einem Eintrag ins Strafregister abzusehen, um der jungen Frau nicht die Zukunft zu verbauen. Als Strafe hielt er nicht mehr als 90 Tagessätze à 25 Euro für angebracht.

Der Richter sah das anders: Allein zur Abschreckung halte er einen Vermerk im so genannten Leumundszeugnis und 5400 Euro Strafe für gerechtfertigt.[1]

Einzelnachweise