Unschuldiger Busfahrer

Aus Falschbeschuldigung
Zur Navigation springenZur Suche springen

DARMSTADT. Ein 47 Jahre alter Busfahrer ist am Dienstag am Darmstädter Amtsgericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Er war beschuldigt worden, zwei Mädchen am Bahnhof Arheilgen in seinem Bus eingesperrt und belästigt zu haben. Sowohl Staatsanwältin Jutta Prechtl als auch Verteidiger Baris Yagis hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Zwar hätten die beiden 15 und 17 Jahre alten Schülerinnen berichtet, sie seien am Abend des 4. Oktober vorigen Jahres an der Endhaltestelle des H-Busses am Bahnhof Arheilgen vom Fahrer rund 15 Minuten lang im Bus eingesperrt worden, sagte Prechtl; in dieser Zeit habe der Fahrer die ältere an intimen Stellen berührt. Es blieben jedoch viele Fragen und Zweifel, erklärte die Staatsanwältin: „Die Zeuginnen müssen glaubhafte Angaben machen und glaubhaft sein. Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.“

So nannte Staatsanwältin Prechtl das Aussageverhalten der älteren Zeugin „höchst merkwürdig“. Die Siebzehnjährige hatte am ersten Prozesstag kein Wort über die angebliche Tat herausgebracht, später scheinbar problemlos darüber berichtet. Beide Zeuginnen hätten sich zudem vor dem zweiten Tag eine körperliche Auseinandersetzung im Gerichtsflur geliefert; dabei ging es augenscheinlich darum, was im Zeugenstand gesagt werden sollte. Auch die Frage, warum die Mädchen an der Endhaltestelle nicht einfach mit den anderen Fahrgästen ausgestiegen seien, zumal der Fahrer sie schon unterwegs mit anzüglichen Bemerkungen belästigt haben soll, blieb aus Sicht der Staatsanwältin ohne befriedigende Antwort. „Sie sagten, es sei zu kalt gewesen – das überzeugt nicht wirklich“.

Am Dienstag war ein weiteres Fragezeichen hinzugekommen: Ein Fahrdienstleiter des Busunternehmens hatte vor Gericht ausgesagt, dass die Position des Busses jederzeit per GPS sekundengenau bestimmt werden konnte. Der Bus habe demnach an jenem Abend lediglich knapp vier Minuten am Bahnhof Arheilgen gestanden – ganz fahrplanmäßig.

Im Zweifel müsse der Angeklagte freigesprochen werden, führte Staatsanwältin Prechtl aus. Dem folgte auch das Gericht. Verteidiger Baris Yaris wies darauf hin, dass der Busfahrer wegen des Vorwurfs seine Stelle in der Probezeit verloren habe: „Er musste große Nachteile erleiden, und ein Makel bleibt hängen.“[1]

Einzelnachweise