Thomas E.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falschbeschuldigung
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 8. Februar 2013, 20:47 Uhr

Mehr als fünf Jahre seines Lebens wurden Thomas E. bereits geraubt. Der heute 44-jährige Hammer saß bis März 2010 wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Zu Unrecht, wie auch die Staatsanwaltschaft Dortmund mindestens seit dem Herbst 2011 einräumt. Doch der Prozess, mit dem der Hammer rehabilitiert werden könnte, lässt auf sich warten.[1]

Im Zweifel für das Gericht

„Bei Kachelmann hieß es, im Zweifel für den Angeklagten. Bei mir war die Variante ,im Zweifel fürs Gericht’“, sagte Thomas E. bei einem ersten Treffen im Juni 2011, wenige Tage nach dem Freispruch des prominenten Wetter-Experten. Verbittert war der Bockum-Höveler damals im Büro seines Anwalts Dr. Michael von Glahn. Verbittert, aber auch hoffnungsfroh. Immer hatte E. abgestritten, seine Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung missbraucht zu haben – in seinem 2002 geführten Strafprozess ebenso wie auch während der Zeit der Haftverbüßung. Drei Jahre und acht Monate lang beteuerte er auch im Knast seine Unschuld und musste deshalb bis zum letzten Tag seine Strafe verbüßen. E. galt als nicht kooperationsbereit und uneinsichtig. „Ich kann doch nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe“, lautete stets sein Standpunkt, sagt er auch heute noch.

Wende durch Ex-Lebensgefährtin

Für die Wende in seinem Fall sorgte seine Ex-Lebensgefährtin. Wenige Monate nach der Haftentlassung im März 2010 gestand sie in einem Brief, dass die Vergewaltigungsvorwürfe von ihr frei erfunden worden waren. Aus Angst vor E. habe sie damals gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten die falschen Vorwürfe in die Welt gesetzt.

Im Dezember 2010 erstattete Rechtsanwalt von Glahn Strafanzeige gegen die Frau. Im Oktober 2011 schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die heute 40-jährige Hammerin beim Landgericht Dortmund. Mittelbare Freiheitsberaubung wird ihr vorgeworfen, der Vorwurf der Falschaussage ist mittlerweile verjährt. Monatelang hatte es gedauert, um die Kompetenzfrage – Amts- oder Landgericht? – zu klären. Für den Fall einer Verurteilung kündigte die Staatsanwaltschaft bereits im März 2011 an, von sich aus eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Thomas E. betreiben zu wollen.

Warum noch nichts geschehen ist

Seitdem ist nichts mehr geschehen. Die 35. Kammer des Landgericht findet keine Zeit für Thomas E., weil sie unter anderem seit Monaten ein sehr aufwändiges Verfahren (Giftentsorgungsfall Envio) führt. „Wir müssen uns auf die Verfahren konzentrieren, die vorrangig zu bearbeiten sind“, sagt Presserichter Martin Brand. Beim fraglichen Fall gegen die Ex-Lebensgefährtin von Thomas E. handele es sich um keine Haftsache. Damit scheide eine Vorrangigkeit aus. Das Verfahren sei noch nicht terminiert, und es sei auch nicht abzusehen, wann dies geschehen werde.

Einzelnachweise