Pausentratsch brachte Vater vor Gericht

Aus Falschbeschuldigung
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Zu seinem großen Erstaunen fand sich ein 47 Jahre alter Bonner am Dienstag auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht wieder. Eine Schulhofgeschichte seiner 15-Jährigen Tochter hatte dem Familienvater diesen unliebsamen Platz eingebracht.

Auf dem Pausenhof soll sie damit geprahlt haben, dass ihr Vater Drogen nehme und sie bei ihm in der Schreibtischschublade Haschischplatten gefunden habe. Diese habe sie dem Vater weggenommen und später weggeworfen. Als der 47-Jährige den Verlust bemerkt habe, soll er seiner Tochter gedroht und sie aufgefordert haben, ihm die Platten wiederzubesorgen.

Als eine Lehrerein diese Geschichte zu Ohren bekam, erstattete sie Anzeige. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Behördenmitarbeiter daraufhin nicht nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht in geringer Menge, sondern auch wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt.

Nachdem das Landgericht das Hauptverfahren nicht eröffnet hatte, weil keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Erpressung gesehen wurden, landete der Fall schließlich ausschließlich wegen des vermeintlichen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht.

Im Prozess hat der nicht vorbestrafte Angeklagte diesen Vorwurf vehement bestritten. Er könne sich das alles nur damit erklären, dass die Tochter, die vor Gericht keine Angaben machte, diese Geschichte erfunden habe, da er sich von seiner Frau getrennt hatte. Nach dieser Trennung habe die Tochter mehrfach erfundene Geschichten über ihn in Umlauf gebracht, so dass er zum Kneipengespräch geworden sei.

Ein ebenfalls minderjähriger Freund der Tochter, der als einziger Zeuge gehört wurde, konnte wenig zur Aufklärung beitragen. Er gab an, dass die 15-Jährige ihm einmal gepresste Platten gezeigt habe, von denen er angenommen habe, dass es Haschisch sein könnte, da er so was schon mal im Internet gesehen habe.

Für das Schöffengericht kam schließlich nur ein Freispruch des 47-Jährigen in Frage. Der Vorsitzende monierte, dass die Anklage zu großen Teilen auf Hörensagen beruhte. Es habe keine objektiven Beweise gegeben - nur Mutmaßungen. Darauf könne ein Gericht keine Verurteilung stützen. Auch wenn der 15 Jahre alte Zeuge Drogen gesehen habe, stehe nicht fest, dass die von dem Angeklagten seien.

Artikel vom 25.01.2012[1]

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