Marco: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falschbeschuldigung
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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2012, 21:50 Uhr

Wie ist es eigentlich, wenn man angeklagt wird, sein Kind missbraucht zu haben?

Marco M. (45), Inhaber eines Car-Unternehmens, Musiker, Vater von Zwillingen (6)

«Gegen Sie liegt eine Anzeige vor. Das Besuchsrecht für Ihre Kinder ist ab sofort sistiert.» Der Anruf der Vormundschaftsbehörde kommt mitten in die Musikprobe. Ich bringe kein Wort heraus. Zittere am ganzen Körper. Als ich mich wieder fasse, rufe ich zurück. Warum?, frage ich. Niemand klärt mich auf. Man dürfe die Ermittlungen nicht gefährden. Ich verstehe nichts. Wer hat mich angezeigt? Und weswegen?

Eben war ich mit Fabian* und Aline* im Europapark. Wie sie sich gefreut hatten! Über die vielen Lichter gestaunt. Ein paar Tage später stehen drei Polizeibeamte vor meiner Wohnungstür: «Hausdurchsuchung. Die Mutter Ihrer Kinder hat Sie wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt.» Ich werde einem DNA-Test unterzogen und fotografiert: von vorn, von links, von rechts. Ich bin ausser mir. Habe eine Riesenwut auf meine ehemalige Partnerin. Warum tut sie mir das an? Wir hatten es doch einmal schön miteinander! Ja, es war so etwas wie Liebe auf den ersten Blick.

Silvia * war eine hübsche junge Frau. Sie arbeitete im Dorfladen, und wenn ich als Lastwagenchauffeur die Frischwaren anlieferte, plauderten wir zusammen. Bald einmal wurde mehr daraus. Dass sie bei einer Sekte war und so extreme Dinge sagte wie «Geburtstag feiern ist gegen Gott», störte mich nicht. Ich war im siebten Himmel. Bis sie schwanger wurde. Zwillinge. Ich erschrak. Alles kam zu schnell. Ich fühlte mich total überfordert mit dieser Verantwortung. «Lass sie wegmachen», sagte ich. «Sicher nicht», antwortete sie. «Werde Mitglied unserer Glaubensgemeinschaft und heirate mich. Dann wird alles gut.» Als ich ablehnte, brach sie den Kontakt ab. Im Juni 2004 kam die Geburtsanzeige, fast gleichzeitig ein SMS: «Die Babys sind da. Bitte melde dich wegen der Alimente.»

Ich verlangte einen Vaterschaftstest. Er war positiv. Doch ich wollte nicht nur zahlen, ich wollte meine Kinder sehen. Erst als sich ein Beistand einschaltete, war Silvia bereit, mir Fabian und Aline jedes zweite Wochenende zu überlassen. Mithilfe meiner Mutter lernte ich wickeln und schöppeln. Ich spielte auf meinem Örgeli Kinderlieder, sah die Kleinen lachen, weinen und krabbeln. Und plötzlich fand ich es grossartig, Vater zu sein. Silvia missfiel das. Sie suchte nach Ausreden, die Kinder nicht zu mir schicken zu müssen. Wir versuchten es mit einer Mediation. Doch Silvia beschimpfte mich nur. Wenn ich sprach, hielt sie sich die Ohren zu. Und dann, im Januar 2008, kommt dieser schreckliche Vorwurf. Ich hätte Aline zwischen den Beinen berührt. Die Kleine hat oft Bauchweh und verlangt nach «Bäuchlein reiben, so wie es das Mami tut». Bäuchlein reiben!

Ich denke mir nichts dabei. Und plötzlich bin ich ein Kinderschänder. Zack, einfach so. Wer glaubt dir schon, dass du unschuldig bist? Da schauen dich doch alle schräg an, wenn sie das hören! Ein solcher Vorwurf kann dein Leben zerstören. Zum Glück habe ich eine Familie und Freunde, die zu mir halten. Sonst wäre ich fix und fertig.

Fast ein Jahr lang darf ich meine Kinder nicht sehen. Es gibt unzählige Gespräche mit Anwälten, Ärzten und Psychologen. Dann wird das Strafverfahren eingestellt. Unter anderem weil Alines Aussagen nicht dem Stand einer Dreijährigen entsprechen. Ich erhalte eine Genugtuung. Und wieder Besuchsrecht. Doch Silvia ficht es an, sodass es erneut aufgehoben wird. Sie unternimmt alles, um mich von den Kindern fernzuhalten. Sie boykottiert Verhandlungen und bläut den Kindern ein: «Der Papi ist böse.»

Ich habe null Chancen, seit drei Jahren. Um meine Kinder wiederzusehen, gehe ich manchmal in den Kindergarten. Fabian und Aline verstecken sich. Das tut weh. Trotzdem spüre ich, dass da noch etwas ist. Die beiden äugen hervor und lächeln. Die Kindergärtnerin reagiert gestresst. Ich erfahre, dass mein Foto im Lehrerzimmer hängt: «Wenn dieser Mann auftaucht, sofort Silvia B. anrufen.»

  • Namen geändert

Quelle: vev.ch