Levent S.

Aus Falschbeschuldigung
Version vom 13. Juli 2012, 23:08 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Nachdem Levent S. von seiner Ehefrau beschuldigt wurde sie fünfmal sexuell missbraucht und einmal körperlich verletzt zu haben, saß er von Ende November 2010 bis Ende Mai 2011 in Untersuchungshaft. Am 20. Mai 2012 wurde Levent S. am Landgericht Itzehoe vom Verdacht der Vergewaltigung in der Ehe freigesprochen worden.[1]

Seine Frau, Senem S. hatte Levent S. im Dezember 2009 über das Internet kennengelernt. Er lebte damals in Antalya. Das Paar heiratete in der Türkei und zog im August 2010 nach Uetersen. Eine Woche später soll er angefangen haben, sie zu missbrauchen. An mehreren Verhandlungstagen im April und Mai 2011 hatte Senem S. die fraglichen Vergewaltigungen geschildert. Dann beantragte die Verteidigerin des Angeklagten, Dr. Christiane C. Yüksel, ein psychologisches Gutachten. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt las gestern Auszüge daraus vor. Es lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des fraglichen Opfers aufkommen.

Nach Darstellung von Diplom-Psychologin Brigitte Koch neigt Senem S. dazu, Erlebnisse zu dramatisieren. Sie sei leicht zu beeinflussen und kaum in der Lage, selbstkritisch über sich und ihre Erinnerungen nachzudenken. Was die Schilderungen der angeblichen Vergewaltigungen anbelangt, hielt Koch fest: „Es ergaben sich gravierende inhaltliche Abweichungen bis hin zu gegensätzlichen Darstellungen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angaben der Zeugin.“ Hildebrandt betonte: „Jemand gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.“ Anschuldigungen werden daher zunächst bezweifelt. Im Sinne der sogenannten Nullhypothese des Bundesgerichtshofs wird erst einmal angenommen, dass eine Aussage nicht auf tatsächlichen Erlebnissen fußt. In dem aktuellen Fall ließ sich diese Annahme nicht widerlegen. „Insofern ist die Unschuldsvermutung für Sie bestätigt worden, und Sie sind freigesprochen worden“, sagte die Richterin dem Angeklagten. Auch die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt.

Gül Aydin, Anwältin der Uetersenerin, deutete jedoch an, dass sie trotz des Gutachtens nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist. Ihre Mandantin habe nicht gelogen. „Was sie gesagt hat, hat nur nicht zu einer Verurteilung gereicht - wegen der hohen Anforderungen des BGH an die Glaubwürdigkeit einer Aussage“, sagte Aydin. Das Paar ist inzwischen geschieden. Senem S. verweigerte gestern die Aussage. Levent S. soll für die mehr als sechsmonatige Haftzeit entschädigt werden. Er lebt inzwischen in Tornesch und arbeitet in der Kfz-Branche. Da seine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, muss er bald in die Türkei zurückkehren.

Einzelnachweise