Jörg Kachelmann

Aus Falschbeschuldigung
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Jörg Kachelmann

Jörg Andreas Kachelmann (* 15. Juli 1958 in Lörrach/Deutschland) ist ein Schweizer Moderator, Autor, Journalist und Unternehmer mit Schwerpunkt Meteorologie. Nach einem Aufsehen erregenden Prozess[wm] nach einer Falschbeschuldigung vom Vorwurf der Vergewaltigung mit schwerer Körper­verletzung freigesprochen.

Hintergrund

Jörg Kachelmann war 51 Jahre alt, als ihn die Schwetzinger Wetterwolke traf, die sich später zum Tsunami[wp] entwickeln sollte. Er bezeichnete sich damals als C-Promi, aber er war weitum bekannt.

Ein genialer Chaot, der aus der Wettervorhersage in den 80er Jahren in der Schweiz, später mit grossem Erfolg auch in Deutschland eine Show machte. Er verkaufte das Produkt Wetter wie kein anderer, gründete eine Firma. Dass er ein grosser Finanzmann war, kann man wohl kaum sagen, mehr Praktiker als Theoretiker. Immer unterwegs, immer in Bewegung. Der Aufbau Hunderter von Wetter­stationen ist ihm wichtiger als Bilanzen. Egozentrisch ist er ganz sicher. Verheiratet, was er nicht in den Medien wissen will, so wie er sein ganzes Privatleben streng unter Verschluss hält. Nur weniges gibt er selbst preis, so den sexuellen Missbrauch in Jugendjahren, allerdings eher widerwillig.

Nicht viel aus seinem Leben dringt nach aussen. Passiert es doch, schaltet er frühzeitig schon seine Anwälte ein. Von seiner zweiten Heirat weiss kaum jemand, und wer informiert ist, wird zum Schweigen verpflichtet. Noch weniger ist bekannt, dass Jörg Kachelmann schon seit Jahren mehrere Beziehungen gleichzeitig laufen hat. Auch die Frauen schweigen, in den 80er, in den 90er Jahren und auch später. Seine Logistik ist exzellent und sehr effizient.

Aus dem recht ordentlichen, ansprechenden jungen Mann wird jedoch mit zunehmendem Erfolg eine Mischung aus Alp-Öhi und Yeti, die Kleidung wird immer eigenwilliger, nachlässiger, die Haar- und Barttracht mehr als schauderhaft. Stilisiert er das zu einem - allerdings sehr gewöhnungs­bedürftigen - Markenzeichen? Oder will er austesten, ob er auch jede Frau in jedem Outfit bekommen kann? Ja, er bekommt sie!

Man sagt ihm nach, ichbezogen zu sein. Das ist er vermutlich auch. Natürlich braucht ein erfolgreicher Mensch eine grosse Portion Egoismus. Manchmal spielt ihm dieser Egoismus aber auch einen Streich, so, als er seine Kinder in aller Öffentlichkeit "Kuckuckskinder"[wm] nannte. Dabei übersieht er, dass Kindern solche Bezeichnungen durchaus zu Ohren kommen können, denn es gibt immer angeblich wohlmeinende Menschen, die so etwas weitertragen. Und das haben sie auch getan, die lieben Kollegen. Sie haben es der Polizei erzählt und die dann wiederum der Presse. Eine kleine, unbedachter Äußerung mit grossen Wirkungen, früher oder später.

Seine Arroganz und sein Egoismus lassen wohl Herzens­bindungen oder Rücksicht­nahme auf andere Menschen nicht leicht zu. Aber es gab auch Ausnahmen, etwa als er die Kinder anerkannte, sie mehr als ausreichend versorgte und sich - bis heute! - aufmerksam und liebevoll um sie kümmerte.

Im Falle seiner Frauen hielt er Empathie und Einfühlungs­vermögen für weniger notwendig. Er honorierte sie statt dessen finanziell, denn er war immer äusserst grosszügig!

Der Spaß an der Abwechslung und die Annehmlichkeiten eines varianten­reichen Sexlebens brachten es wohl mit sich, dass für ihn die Frauen zunehmend austauschbar wurden. Ganz bestimmt war die Frau, mit der er gerade zusammen war, Stunden oder Tage, manchmal sogar im Urlaub, seine Königin. Aber sie war, sobald er sich verabschiedet hatte, für ihn nicht mehr wichtig in seinem Leben. Das zeigt auch der Sammelname "Luusmeitli" für alle Frauen. Keine bekam einen speziellen Kosenamen, geschweige denn ihren eigenen Namen zugestanden.

Das beweist auch der Umstand, dass es ihn fast noch mehr unterhalten hat, mit diesen Frauen zu chatten. Dr. Birkenstock meinte, die Schamgrenze dabei sei sehr niedrig gewesen, sowohl bei Claudia Simone Dinkel als auch bei Jörg Kachelmann, und so wird es wohl auch bei allen anderen Frauen gewesen sein. Doch das machen Millionen Chatter täglich in den verschiedensten Chatrooms. Das ist nichts Neues mehr und überhaupt nichts Ungewöhnliches.

Jörg Kachelmann lebte privat ausserhalb der vorgegebenen Normen und liess sich auch nicht in ein Schema pressen. Ob das nun nach den herrschenden Moral­vorstellungen einwandfrei und tolerabel ist, kann und darf nicht beurteilt werden. Das heisst, es hätte niemals in der Presse breitgetreten werden dürfen, nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von Journalisten und auch nicht von seinen Ex-Freundinnen oder all jenen, die sich zu Wort meldeten, weil sie auch etwas wussten oder zu wissen glaubten. Das ist Vorverurteilung, und damit wurde der Grundsatz der Unschulds­vermutung durch die Medien schwer verletzt. Und trotzdem schiesst er - der nun Verfemte - Eigentore, wenn es nicht notwendig ist. Das Interview nach der Haftentlassung, das auffällige tragen eines Ringes, unnötige Aufmerksamkeiten zu einer Zeit wo sie nicht gebraucht werden.

Ein Gutachter bestätigt - und das ist ein Kernsatz für Jörg Kachelmanns Verhältnis zu Frauen, den man nicht übergehen darf -: Wenn eine Frau gehen wollte, dann habe er sie immer gehen lassen.

So war es vermutlich auch in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Claudia Simone Dinkel hatte sich, als sie ihn mit ihrem Wissen um die Neben­buhlerinnen konfrontierte, wohl erhofft, dass er sie um Vergebung bitten und ihr sagen werde, dass er sie allein liebe. Nicht umsonst hatte sie ihn, regelwidrig in diesem Verhältnis, mehrmals während des Beischlafs gefragt, ober er sie liebe. Statt der Erfüllung ihrer Hoffnung, dass es nicht nur einen Neuanfang geben, sondern das von ihr so ersehnte gemeinsame Leben nun beginnen werde, musste sie mit Entsetzen feststellen, dass er auf ihr Ultimatum einging und sie ohne weitere Umstände auf der Stelle verließ.

Auch sie war also austauschbar, und irgendwo wartete schon eine andere, nein, mehrere, nein, sogar viele andere. Nein, das konnte sie ihm nicht durchgehen lassen! Es war nicht nur die Fassungs­losigkeit über die elf verlorenen Jahre. Es war auch die Furcht davor, wie sie das nun ihren Eltern, der Familie, den Freunden und Kollegen beibringen sollte. Mit der Furcht ging der verheerende Zusammenbruch aller Illusionen einher, und das nicht zum ersten Mal!

Wann sie sich entschloss, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, wird wohl immer im Dunkeln bleiben. Tatsache ist, sie hat sich dazu entschlossen, weil sie wusste, dass sie ihn damit in jedem Lebensbereich treffen konnte. Sie konnte ihn geschäftlich ruinieren, ihm sein Publikum nehmen, aber ihn auch von seinen Frauen trennen. Hoffte sie ihn seinen Kindern zu entfremden? Es lag außerhalb ihrer Vorstellungskraft, dass etliche nicht auf ihrer Seite stehen würden und dass es Frauen gab, die in ihm ganz und gar nicht den Ritter Blaubart oder den Soziopathen sahen.

Laut Gutachter ist er tatsächlich keinesfalls ein Soziopath, sondern ein völlig normaler Mensch mit seinen Fehlern und Schwächen. Ebenso ist er kein Narzisst, wie das Professor Luise Greuel per Ferndiagnose festgestellt haben wollte.

Viele der bekannt gewordenen Verhältnisse (auch die der aufgebotenen Zeuginnen) lagen schon Jahre zurück und/oder waren nur auf einige wenige Monate, höchstens ein Jahr beschränkt. Mit sporadischen Treffen. Diese Zeuginnen konnten seinen Charakter zwar aus ihrer persönlichen Sicht beurteilen, aber man darf nie vergessen, dass hinter diesen Beurteilungen schwer enttäuschte, nach Rache dürstende Frauen stehen, die überdies keinerlei Aussagen zum Kerngeschehen machen können.

Bei allem, was es über Kachelmann zu sagen gibt, ist aber eines ganz besonders auffällig: Die Auswahl seiner Freundinnen zeugt weder von gutem Geschmack noch von Intelligenz und Menschen­kenntnis; es waren Kolleginnen, Gäste­betreuerinnen, Zufalls­bekannt­schaften, Frauen, die ihn anschrieben, weil sie ihn unbedingt kennenlernen wollten. Jörg Kachelmann nahm wahllos jede, wie es scheint, die sich ihm anbot.

Angebot - Nachfrage - Kauf = Sexuelle Marktwirtschaft. Nichts, was es nicht schon seit Tausenden von Jahren gibt! Hier ist ihm kein urteilsrelevanter Vorwurf zu machen.

Alles das hat in gar keiner Weise mit der angeklagten Tat zu tun. Es berührt nicht das Kerngeschehen, die angebliche Vergewaltigung. Moralisches Fehlverhalten - wer stellte eigentlich diese Normen auf - kann und darf nicht gewertet werden. Die Zeit, in der jemand wegen seiner Gesinnung, seiner Sexualität, seiner Vorlieben verurteilt werden konnte, ist vorbei und muss vorbei bleiben.

Es war schon ein Skandal, dass Jörg Kachelmann 132 Tage in Unter­suchungs­haft verbringen musste, nur weil sich der Untersuchungsrichter Siegfried Reemen - der keineswegs in einem so fort­geschrittenen Alter ist, dass ihn das entschuldigen könnte - spezielle Sex-Praktiken nicht vorstellen konnte: "Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend."

Und er nahm mit einer bemerkenswerten Naivität und Weltfremdheit als Wahrheit hin, was Claudia Simone Dinkel erzählte: "Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheits­gemäße Angaben macht."

Die weitaus plausiblere Schilderung des angeblichen Tatabends durch Jörg Kachelmann bei seiner einzigen Aussage wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Untersuchungs­richter ignoriert und in ihrer eigenen realitäts­fremden Deutung der Presse weitergeleitet.

"Weil nicht sein kann, was nicht sein darf", nämlich, dass Claudia Simone Dinkel aus Rache- und Bestrafungs­motiven Jörg Kachelmann falsch beschuldigt hat, wie es Monate später das OLG Karlsruhe einräumte.

Sollte Jörg Kachelmann für seinen Umgang mit den Frauen bestraft werden, so, wie es nicht nur die Zeugin Viola S. in der Bunten, sondern auch andere enttäuschte Frauen wünschten und wie es Alice Schwarzer will und durchzusetzen versucht, weil er "andere Menschen als Publikum betrachtet und benutzt hat"?

Gilt aber ein solches Verhalten nicht mehr oder weniger für Prominente allgemein?

In unserer noch immer vom Pharisäertum geprägten Welt mag das ja ein Grund sein, um solche Menschen zu verurteilen, Alice Schwarzer und ihr Gleich­gesinnten machen das ja auf jeden Fall und dauernd. Aber es darf niemals als Indiz für die angeklagte Tat herangezogen werden. Wäre das möglich, wären die Anklagebänke und die Gefängnisse in kurzer Frist gefüllt, und einem blühenden Denunziantentum stünde Tür und Tor offen.

Man demontierte Jörg Kachelmann, von dem die Süddeutsche am 14.2.2010 also 5 Tage nach der angeblichen Vergewaltigung noch schrieb "Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war." Jörg Kachelmann ist für die ARD bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver und Whistler im Einsatz, und er ist gleich zu Beginn ein gefragter Mann: Er redet Klartext - und ärgert nebenbei ein bisschen die Konkurrenz vom ZDF. Kaum einer kann meteorologische Zusammenhänge so volksnah präsentieren wie der Schweizer. Normalerweise hat er dafür vor der Tagesschau nur ein paar Minuten Zeit, in Kanada aber lassen sie ihn ausreden." Kachelmann ist damit der Star des ersten Olympia-Tages….

Und er war gut, er wusste nur noch nicht, dass es in sein Leben "schiffen" würde und er bald mit "Matsch" beworfen wird! Er ist seiner Berufung - verschrieben dem Wetter - mit üblicher Verve nachgegangen, vor der Kamera stand kein Vergewaltiger!

Es gibt keine Beweise dafür, dass Jörg Kachelmann die angeklagte Tat begangen hat. Die Gutachter sind überwiegend zu dem Ergebnis gekommen, dass Claudia Simone Dinkel nicht nur die Unwahrheit sagt, sondern dass auch der Ablauf der angeblichen Vergewaltigung so nicht gewesen sein kann. Ihm anzulasten, er hätte keine Aussage vor Gericht gemacht ist kein Grund ihm eine Schuld unterzuschieben. Er hat als Angeklagter das Recht dazu, was nicht als Eingeständnis der angeklagten Tat gewertet werden darf. Ausserdem hat er alles was es zu den Anschuldigungen, dem Tatvorwurf zu sagen gab, am 24. März 2010 vor dem Haftrichter ausgesagt. Hier gab es nichts hinzuzufügen![1]

Dieser Artikel basiert (Abschnitt "Der Angeklagte") auf dem Artikel Jörg Kachelmann und das Chaos - Teil Fünfzig von Rita Eva Neeser, 16. Mai 2011.

Das Urteil

Andrea Combé war Pflichtverteidigerin am Landgericht Mannheim

Am 31. Mai 3011 wird Jörg Kachelmann freigesprochen. Verteidiger Johann Schwenn kritisierte das Landgericht Mannheim trotz des Freispruchs heftig. Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteils­begründung nochmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen". Schwenn sprach von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal". Pflicht­verteidigerin Andrea Combé betonte, rechtlich gesehen gebe es keinen "Freispruch zweiter Klasse". Es gelte lediglich der Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.[2] Beweise die keine sind![3]

Die Revision

Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin haben Revision beantragt. Nach über drei Monaten wurden diese Anträge Mitte Oktober 2011 zurückgezogen.

Dagmar Freudenberg

Dagmar Freudenberg

Dagmar Freudenberg hat viele Jahre das Sonderdezernat "Sexuelle Gewalt" bei der Staatsanwaltschaft Göttingen geleitet und ist derzeit im Nieder­sächsischen Justiz­ministerium als Referentin für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz tätig. Sie hatte in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) das Thema Opferschutz behandelt. In einem Einleitungssatz ihres am 28. Juli 2011 veröffentlichten Artikels unter dem Titel "Noch einmal Opfer" hatte sie von der "Geschädigten im Kachelmann-Prozess" gesprochen.

Dadurch fühlte sich Kachelmann, den die Strafkammer des Landgerichts Mannheim bereits Ende Mai freigesprochen hatte, in seinem Persönlichkeits­recht verletzt. Auf seinen Antrag hin erließ das Landgericht Köln Anfang August eine einstweilige Verfügung, in der Freudenberg die beanstandeten Formulierungen untersagt wurden.

Dagegen legte die Staatsanwältin, die auch Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes ist, Widerspruch ein. Sie begründete dies unter anderem damit, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels der Freispruch noch nicht rechtskräftig gewesen sei. Aber gerade wenn es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann man nicht bei der Opferzeugin als Geschädigter reden.

In der mündlichen Verhandlung am 12. November 2011 ließ die zuständige Kammer des Landgerichts Köln allerdings durchblicken, dass sie Kachelmanns Antrag stattgeben würde. Daraufhin nahm Freudenberg ihren Widerspruch zurück und gab die geforderte Unterlassungs­erklärung ab. Sie begründete ihren Schritt mit wirtschaftlichen Gründen: "Ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, dieses Verfahren durch alle Instanzen durchzufechten." Eine Niederlage in erster Instanz würde sie 5000 Euro kosten, in zweiter Instanz wären es 12.000 Euro. Angesichts von zwei studierenden Kindern könne sie dieses finanzielle Risiko nicht eingehen. Dies faule Ausrede bedeutet, dass sie als Juristin genau weiß, dass sie Unrecht begangen hat, es aber nicht zugeben will.[4]

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Einzelnachweise

Weiterführende Information

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