Freispruch nach einer Zitterpartie

Aus Falschbeschuldigung
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Ende einer Zitterpartie: Aufatmen kann ein 22-Jähriger aus dem Kreis Minden-Lübbecke, der wegen Vergewaltigung angeklagt war. In einem Prozess über zwei Verhandlungstage hat das Bückeburger Schöffengericht den Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, über eine flüchtige Bekannte hergefallen zu sein.

Bückeburg. Die Frau hatte dem Mann angeboten, nach einer Geburtstagfeier in ihrer Bückeburger Wohnung zu übernachten. Was dort in den frühen Morgenstunden jenes Tages im Sommer 2012 passiert sein soll, schildern beide zumindest an den entscheidenden Stellen vollkommen unterschiedlich. Geglaubt hat das Gericht dem Mann. Für die junge Frau, die offenbar noch nicht viel Erfahrung hat, empfindet Richter Dirk von Behren trotzdem so etwas wie Mitleid. Vermutlich, so von Behren, sei diese mit der Situation emotional überfordert gewesen und habe anschließend versucht, ihr Verhalten vor sich selbst zu rechtfertigen.

Für schlüssig hält das Gericht dagegen die Einlassung des Angeklagten. Sinngemäß hatte der 22-Jährige zu Protokoll gegeben, er sei nach der Geburtstagsfeier gegen 5 Uhr in die Wohnung der Frau gegangen, die bereits seit mehreren Stunden zu Hause war, nachdem sie zunächst ebenfalls mitgefeiert hatte. In der Wohnung hätten sich beide aufs Bett gelegt und „geknutscht“. Als die Frau signalisiert habe, nicht mehr zu wollen, will sich der Mann umgedreht haben und eingeschlafen sein, bevor er gegen 10 Uhr gegangen sei.

Tatsächlich hat eine Augenzeugin, die draußen auf einer Bank saß, den 22-Jährigen um diese Zeit beim Verlassen des Hauses beobachtet. In drei polizeilichen Vernehmungen hatte das mutmaßliche Opfer anfangs behauptet, den Mann gleich nach der angeblichen Tat aus der Wohnung geworfen zu haben. Erst später erklärte die Frau, sie habe ihn ausschlafen lassen. Richter von Behren hält diese Darstellung für eine „Anpassungsaussage“, die zudem „lebensfremd“ sei.

Lebensnah sei es dagegen, einen Vergewaltiger sofort nach der Tat rauszuschmeißen. Hinzu kommt, dass die Frau keine Verletzungen hatte, Blutergüsse zum Beispiel, obwohl der Mann Gewalt angewendet haben sollte. Während ihrer Aussage vor Gericht wirkte sie „psychisch mitgenommen“, so von Behren. Das gilt allerdings auch für den Angeklagten, der sogar in Therapie ist.

Maxie Böllert-Staunau, die Anwältin der Nebenklage und damit der jungen Frau, kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Dann würde der Fall vor dem Landgericht noch einmal neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Peter Willuhn hatten übereinstimmend auf Freispruch plädiert. Auf Vergewaltigung stehen mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Tat „mit einem Eindringen in den Körper verbunden“ ist, wie es im Gesetz heißt.[1]

Einzelnachweise

  1. Schaumburger Nachrichten 21.03.2014 Freispruch nach einer Zitterpartie