Falschbeschuldigung

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Version vom 13. Juni 2020, 05:03 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (form)
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Falschbezichtigungen (meistens gegen Männer) wegen Vergehen wie z. B. sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung[wm] und häuslicher Gewalt[wm] stellen ein Problem dar, weil sie die Betroffenen extrem belasten, ja zugrunde richten können.[1] Falschbezichtigungen müssten juristisch konsequent verfolgt und bestraft werden, damit eine Abschreckung gewährleistet ist. Da im persönlichen Nahbereich häufig eine große Hemmschwelle für eine Strafanzeige gegen die Falschbezichtigerin besteht, fordern wir des Weiteren die Verfolgung dieser Straftaten von Amts wegen.

Die Rechtswirklichkeit von falschbeschuldigten Männern und falschaussagenden Frauen

Ausmaß des Problems

In 40 % aller Sorgerechts­streitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechts­streitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.[2]

Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung" einen Kommissariatsleiter:

"Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige." [3]

Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe "Sitte" des Landes­kriminalamts Nieder­österreich, geht sogar von 80 % Falsch­beschuldigungen aus. Dabei betont er: "Wir gehen jeder einzelnen Anzeige genauestens nach, damit absolut kein einziger Fall untergeht." Täglich sei er mit den verschiedensten tragischen Formen von sexuellem Missbrauch konfrontiert und wisse, wie sehr die Opfer oft noch Jahrzehnte später unter den psychischen Folgen leiden. "Wir versuchen natürlich alles aufzuklären ..." Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, habe er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit die bedenkliche Entwicklung festgestellt, dass sich durchschnittlich vier von fünf Anzeigen als erfunden herausstellen. Die Jüngste, die einen solchen Vorfall vorgetäuscht hätte, sei erst 12 Jahre gewesen.[4]

Eine unter Verschluss gehaltene Studie der US-Luftwaffe belegt, dass sich sechzig Prozent aller Beschuldigungen wegen Vergewaltigung als unhaltbar erweisen.[5]

Die Gefahr für Männer, Opfer weiblicher Falsch­beschuldigung in Tateinheit mit freier Beweis­würdigung durch die Gerichte zu werden, ist nicht eben klein. Nicht jeder Angeschuldigte kann sich wie Jörg Kachelmann einen Johann Schwenn als Anwalt plus teure Gutachter leisten, nicht jede Täterin stellt sich ungeschickt an.[6]

Die Realtität der Falschbeschuldigung wird von Feministinnen entweder bestritten oder heruntergespielt:[7]

"Eine 2009 an der Londoner Metropolitan University erarbeitete europäische Vergleichsstudie zu sexueller Gewalt geht davon aus, dass es in Deutschland jährlich zu rund 3 Prozent Falschbezichtigungen kommt. [...] Kommt es hart auf hart, können Opfer - und das sind zu 90 Prozent Frauen - nicht damit rechnen, dass Polizei, Justiz und die Medien mit ihren jeweiligen Mitteln einen angemessenen Opferschutz gewährleisten und damit eine faire Ermittlung ermöglichen." [8]

Die Anzahl der Beschuldigungen steigt steil an, die Anzahl der Verurteilungen stagniert

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ergab eine (absolute) Zunahme von 410 Anzeigen wegen Vergewaltigung (2009: 7314, 2010: 7724) Die Frage bleibt, beschreiben die Zahlen ein mutmaßliches oder ein tatsächliches Problem: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Der kleine, aber feine Unterschied besteht darin, dass es handelt sich nicht um einen Anstieg/Rückgang der Taten/Verbrechen/Vergehen, sondern allenfalls immer einen feststellbaren Anstieg/Rückgang der angezeigten Delikte handelt. So hat beispielsweise im ZDF bei Peter Hahne eine Ursula Schele im Stile Alice Schwarzers die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen niedergemacht, wobei sie darauf bedacht war, einen "Rückgang der Verurteilungsquote" von 13 % zu beklagen. Vernebelnd werden in den Statistiken Vergewaltigung und sexuelle Nötigung seit Jahren zusammengefasst, als bestünde da kein Unterschied. Das alte Verhältnis zugrunde legend, dürften die Verurteiltenzahl bei "reiner" Vergewaltigung inzwischen bei unter 1000 liegen. Die sinkende Verurteilungsquote resultiert nicht darin, dass die Lust und Laune zum Verknasten der Justiz, wie das die Opferindustrie gerne glauben machen will, nachgelassen hätte, sondern in einem radikal und explosionsartig zunehmenden Anzeigeverhalten. Das wiederum widerspricht diametral die Behauptungen der Frauen-Lobbyistinnen, die immer noch den Mythos von der ängstlichen Frau, dem ängstlichen Mädchen pflegen, die sich angeblich nicht trauen, eine erlebte Vergewaltigung auch anzuzeigen. Über die Verurteilung eines Beschuldigten entscheidet in einem Rechtsstaat allerdings weder ein Anzeige­verhalten, noch eine LobbyistInnen­vereinigung, sondern ein ordentliches Gericht. Wenn nun die Quote trotz explodierender Anzeige­zahlen kontinuierlich sinkt, kann könnte etwas mit den Anzeigen nicht stimmen oder mit der Qualität der Arbeit auf Erstermittler (Polizei) oder Zweitermittlerebene (Staatsanwaltschaft). Und die Mitverarbeitung der Vergewaltigung in der Ehe im Paragraphen und der damit seinerzeit schon vorab bei der Verabschiedung erkennbaren Problematik der Aussage gegen Aussage bei diesem Beziehungsdelikten schlägt sich nun logischerweise nieder. Der Trend der Vergewaltigungsbeschuldigen geht trotz Kachelmann-Prozess weiter steil nach oben, die Klientenarbeit der Opferindustrie scheint also gut zu funktionieren: Männer anzeigen ist also weiter "in", wenn auch immer seltener etwas bei Gericht dabei herauskommt.[9]

Rechtlicher Hintergrund

STGB (BRD)

§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
§ 160 Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

STGB (Österreich)

§ 288 StGB (Falsche Beweisaussage vor Gericht)
(1) Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer vor Gericht eine falsche Beweisaussage (Abs. 1) unter Eid ablegt oder mit einem Eid bekräftigt oder sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch schwört, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Einem Eid steht die Berufung auf einen früher abgelegten Eid und bei Personen, die von der Pflicht zur Eidesleistung befreit sind, die anstelle des Eides vorgesehene Beteuerung gleich.
(3) Nach den Abs. 1 und 2 ist auch zu bestrafen, wer eine der dort genannten Handlungen im Verfahren vor einem nach Art. 53 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 eingesetzten Ausschuß oder einer Disziplinarbehörde des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde begeht.
§ 293 StGB (Fälschung eines Beweismittels)
(1) Wer ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes Beweismittel verfälscht, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, daß das Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 223, 224, 225 oder 230 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein falsches oder verfälschtes Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gebraucht.

Falschanschuldigungen wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung - Kein neues Phänomen

- Die älteste Falschanschuldigung der Menschheit -

"Und Joseph war schön und hübsch von Angesicht. 7Und es begab sich nach dieser Geschichte, daß seines Herrn Weib ihre Augen auf Joseph warf und sprach: Schlafe bei mir! {Sprüche 5,3} Er weigerte sich aber und sprach zu ihr: Siehe, mein Herr nimmt sich keines Dinges an vor mir, was im Hause ist, und alles, was er hat, das hat er unter meine Hände getan, und hat nichts so Großes in dem Hause, das er mir verhohlen habe, außer dir, indem du sein Weib bist. Wie sollte ich denn nun ein solch groß Übel tun und wider Gott sündigen? {2. Mose 20,14} Und sie trieb solche Worte gegen Joseph täglich. Aber er gehorchte ihr nicht, daß er nahe bei ihr schliefe noch um sie wäre. Es begab sich eines Tages, daß Joseph in das Haus ging, sein Geschäft zu tun, und war kein Mensch vom Gesinde des Hauses dabei. Und sie erwischte ihn bei seinem Kleid und sprach: Schlafe bei mir! Aber er ließ das Kleid in ihrer Hand und floh und lief zum Hause hinaus. Da sie nun sah, daß er sein Kleid in ihrer Hand ließ und hinaus entfloh, rief sie das Gesinde im Hause und sprach zu ihnen: Sehet, er hat uns den hebräischen Mann hereingebracht, daß er seinen Mutwillen mit uns treibe. Er kam zu mir herein und wollte bei mir schlafen; ich rief aber mit lauter Stimme. 15Und da er hörte, daß ich ein Geschrei machte und rief, da ließ er sein Kleid bei mir und lief hinaus. Und sie legte sein Kleid neben sich, bis der Herr heimkam, und sagte zu ihm ebendieselben Worte und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns hereingebracht hast, kam zu mir herein und wollte seinen Mutwillen mit mir treiben. Da ich aber ein Geschrei machte und rief, da ließ er sein Kleid bei mir und floh hinaus.

Josef im Gefängnis - Träume der beiden Kämmerer

Als sein Herr hörte die Rede seines Weibes, die sie ihm sagte und sprach: Also hat mir dein Knecht getan, ward er sehr zornig. Da nahm ihn sein Herr und legte ihn ins Gefängnis, darin des Königs Gefangene lagen; und er lag allda im Gefängnis. Aber der HERR war mit ihm und neigte seine Huld zu ihm und ließ ihn Gnade finden vor dem Amtmann über das Gefängnis, daß er ihm unter seine Hand befahl alle Gefangenen im Gefängnis, auf daß alles, was da geschah, durch ihn geschehen mußte. Denn der Amtmann des Gefängnisses nahm sich keines Dinges an; denn der HERR war mit Joseph, und was er tat, dazu gab der HERR Glück."[10]

wieder aufgegriffen in:

  1. "Enthüllung" (amerik. Original-Titel: Disclosure, Hollywood 1994) Film (Buchadaption des gleichnamigen Romans von Michael Crichton, der sich nicht weniger geschickt und medienwirksam die damalige durch die amerikanische Frauenbewegung ausgelöste und geschürte Hysterie zum vermeintlichen "sexual harassment" nutzbar machte) mit Demi Moore/Michael Douglas - das hält die Erinnerung und Kreativität der Frauen(bewegung) frisch.
  2. Campus (dt. Film, 1998) Sehr schön auch die z.T. absurde "Argumentation" nach einer offensichtlichen und entlarvten Falschanschuldigung im deutschen Film "Campus" (1998, Regie: Sönke Wortmann - nach dem gleichnamigen Buch von Dietrich Schwanitz, den die Kritik offensichtlich nicht richtig zu verorten weiß, da er mal als Melodram, mal als Komödie - wie im echten Leben und vor echten Gerichten halt - eingeordnet wird.
  3. Persepolis (franz. Comic, 2000) In diesem autobiografischen Comic erzählt die Iranerin Marjane Satrapi, wie sie im Iran des Ayatollah Khomeini einmal von den Revolutionsgarden überrascht wurde, befürchtete, von ihnen mitgenommen zu werden, weil sie Lippenstift benutzt hatte, und beschuldigte daher einen Mann, er hätte sie belästigt, um von sich abzulenken. Die Garden ließen von ihr ab, und der Mann wurde nie wieder gesehen. Bis sie von ihrer Großmutter auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht wurde, war die Autorin sogar noch von der Situation amüsiert.

Zitate:

"Anklagen wegen sexuellen Fehlverhaltens sind mittlerweile zu einer Art weiblichem Volkssport geworden und haben sich als gängige Methode erwiesen, um Offiziere und andere öffentliche Personen aus dem Amt zu jagen." Martin van Creveld[11]

Inquisitoren des guten Willens - Die Justizirrtümer enthüllen die Ideologie eines fehlgelaufenen Feminismus

Wegen eines erfundenen Missbrauchs mussten zwei Männer ins Gefängnis.

Die Tragödie um Amelie hat viele Ursachen, und sie besteht auch darin, dass das Mädchen von einem kranken System ins nächste wechselt. Misshandelt und isoliert in der Familie, flüchtet sie sich in den professionell wirkenden Schutz der Psychiatrie. Doch wo man ihr Hilfe verheißt, ist keine zu erwarten.

Stattdessen führen die vermeintlichen Retter Amelie noch weiter in die Irre. So wird das Schicksal dieses Mädchens zum Spiegel der dunklen Seite des Feminismus.

Sabine Rückert:

"Ich habe 1994 als junge Reporterin der ZEIT selbst an einer Fortbildung über Aufdeckung von sexuellem Missbrauch teilgenommen, die eine feministische Psychologin für Mitarbeiterinnen norddeutscher Jugendämter veranstaltete. Geboten wurde ein Vortrag, dessen aggressive Tendenz durch die verhaltene Tonart geschickt als Sachlichkeit getarnt war. Die Referentin hatte »anatomisch korrekte Puppen« dabei, deren Handhabung sie erklärte, und sie interpretierte Kinderbilder auf deren versteckte Missbrauchsbotschaften hin. Auch Filme hatte sie mitgebracht, in denen eine missbrauchte Drei- oder Vierjährige auftrat, die auf eindeutige Weise mit den Puppen hantierte und in Kindersprache erzählte, was Papa mit ihr gemacht habe. Es war erschütternd anzusehen und trieb mir damals die Tränen in die Augen, heute hingegen stellt sich mir die Frage, durch wen das Kind wirklich missbraucht worden war - durch ihren Vater, wie es hieß, oder durch die Damen von der Aufdeckungsfront." [12]

Unrecht im Namen des Volkes

Zwei Männer gerieten in die Mühlen der Justiz und wurden zermalmt. Einfache Papenburger Arbeiter, die sich nicht gut wehren können und für deren Schicksal sich im Grunde kein Mensch interessiert - eben ganz normale Angeklagte in diesem Land. Beide haben ihre Strafen inzwischen voll verbüßt. Bis heute beten sie in Endlosschleifen ihre Version her: Sie hätten das Mädchen nicht angerührt. Beide leben im Abseits. Der ehemalige Kraftfahrer Adolf S. hat aus dem Gefängnis in mehr als 2500 Briefen Recht gefordert - bei Ministerien, Medien, Ämtern -, Antwort hat er allenfalls in Standardabsagen bekommen.[13]

ZEIT-Recherchen enthüllten einen Justizirrtum

Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis.

"Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht."

Der Chefarzt glaubte der Patientin blind - Die Richter ersparten sich komplizierte Untersuchungen

Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte."

Erwiesene Unschuld

Nach einem Wiederaufnahmeverfahren wurde Bernhard M. vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen.

Fünf Tage dauerte die erneuerte Hauptverhandlung gegen Bernhard M. vor dem Landgericht Oldenburg. Danach war von dem Anklagegebäude kein Stein mehr übrig.

Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist.

Er fügte hinzu: "Ihr Schicksal hat uns erschüttert." [14]

Aktuelle Beispiele

Siehe auch Falschbeschuldigung (Fälle) auf WikiMANNia.

Selbstbezichtigung

Eine Unterart der Falschbezichtigung ist die Selbstbezichtigung, zu der Männer von Feministinnen und Lila Pudeln genötigt werden. Da nach dem feministischen Glaubensbekenntnis alle Männer Vergewaltiger sind, ist es nur folgerichtig zu verlangen, dass Männer dies mit Selbstbeschuldigungen auch endlich einsehen:

Das Hamilton College im Bundesstaat New York verlangte von männlichen Erstsemestern, sie sollten bei einer Veranstaltung mit der Bezeichnung "Sie hat Angst vor dir" ihre Komplizenschaft in einer "Vergewaltigungskultur" anerkennen und erklären, ihre "Vergewaltigungen unterstützenden" Ansichten und Einstellungen zu ändern.[15]

Ahndung

Im Jahre 2006 wurden in ganz Deutschland 8.118 Vergewaltigungen angezeigt. Ausgehend von einer rund 50%igen Falschbeschuldigungsquote bleibt die Frage, weshalb die Justiz die jährlichen gut 4.000 Täterinnen weitestgehend ungeschoren läßt. Hält sie Frauen für strafunmündig?[6]

  • "Viele Gerichte pflegen in unklaren Fällen den Mann zwar freizusprechen, die Frau aber, die den Prozess angestrengt hat, unbeschadet zu lassen, selbst wenn sie der Lüge überführt ist." - Gisela Friedrichsen[16]
  • "Der Vergewaltigungsvorwurf ist dank einer pervertierten Justiz zum nützlichen Instrument geworden, mit dem Frauen ungestraft Männer loswerden können. [...] Wenn sich herausstellt, dass die Anschuldigung haltlos ist, wird das Verfahren oft einfach nur eingestellt, und gegen die Frau wird nicht weiter ermittelt, obwohl Falschanschuldigung ein Offizialdelikt ist." - Jörg Kachelmann[17]

Zitate

  • "Die Falschanschuldigungen können jeden treffen. Es kann aus einem Ehekrach heraus, aus einem Sorgerechtsstreit heraus passieren. Du musst heute als Mann in jeder Sekunde ein Alibi haben, sonst kann dir das Gleiche widerfahren wie mir. Mein Fall verschärft die Gefahr noch. Wenn man selbst mit einer so katastrophal schlecht konstruierten Geschichte wie der von Frau Dinkel durchkommt, dann weiss man doch, wie gefährlich das für einen Mann werden kann. Ich hatte noch Glück, dass sie so schlecht log." - Jörg Kachelmann[18]
  • "Ratschlag. Keine Situationen mit fremden Frauen zulassen, in denen man keine Zeugen hat! Ab einem bestimmten Bekanntheitslevel ist man ein besonders attraktives Ziel für Falschbeschuldigerinnen." - Jörg Kachelmann[18]

Einzelnachweise

  1. Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen?, Berlin 2001, S. 347 ff.
  2. Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2
  3. Pdf-icon-extern.svg Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. Studie zu Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung.[ext] - Bayrisches Landeskriminalamt 2005, ISBN 3-924400-16-4, Seite 181 (323 Seiten)
  4. Echt oder vorgetäuscht?, Niederösterreichische Nachrichten am 13. Juni 2011; Hinter meinem Schreibtisch: LKA zu sexueller Gewalt: "Vier von fünf Anzeigen entpuppen sich als erfunden", 14. Juni 2011
  5. Warren Farrell: "Mythos Männermacht", Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2, S. 369
  6. 6,0 6,1 Antife: Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung - eher Regel als Ausnahme, 31. Mai 2011
  7. FemokratieBlog: Die 3%-Lüge bei "Studie" über Vergewaltigungen, fkblog am 6. Juni 2011
    Alles Evolution: Falschbeschuldigung und Vergewaltigung, Teil I, Christian am 4. August 2010
  8. Schutz für vergewaltigte Frauen fehlt: Die Schuld der Opfer, TAZ am 14. Dezember 2010
  9. §§ 177/8 STGB - 5,6% Plus: Strafanzeigen wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung explodieren, Rechtsanwäldin am 22. Mai 2010
  10. hier zitiert nach Bibel Online
  11. Israelischer Militärexperte: Probleme auf der Gorch Fock waren absehbar, Junge Freiheit am 26. Januar 20111
  12. Sabine Rückert: Justizirrtum: Inquisitoren des guten Willens, Die Zeit 3/2007, 11. Januar 2007
  13. Sabine Rückert: Justiz: Unrecht im Namen des Volkes, Die Zeit 19/2002
  14. Sabine Rückert: Recht: Erwiesene Unschuld, Die Zeit 52/2005, 21. Dezember 2005
  15. Did Hamilton College take 'political correctness to the extreme'?, Observer-Dispatch, New York, 13. April 2011
  16. Gisela Friedrichsen: Kachelmann-Urteil: Die Angst der Richter vor dem klaren Wort, Spiegel am 1. Juni 2011
  17. "Jetzt schalte ich auf Angriff um", Tagesanzeiger am 15. Juni 2011
  18. 18,0 18,1 "Lächerlicher Wahnsinn", Weltwoche am 15. Juni 2011

Weblinks

Siehe auch