Die Wahrheit interessiert mich nicht

Aus Falschbeschuldigung
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Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete der sächsische Richter Holger K.: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Die Versuche den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, scheiterten sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden. Das OLG Dresden wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte Richter seinem Amtseid zuwiderhandeln wollte, „vielmehr sei es der Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen.“ Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde.[1][2]

BVerfG gibt Beschwerde statt

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde durch die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) einstimmig stattgegeben, die besagt, dass auch ein Zivilrichter der Wahrheitsfindung verpflichtet ist. Dieser Beschluss, so der Sprecher der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), Erich Jeske, sei eine schallende Ohrfeige für die sächsische Willkür-Justiz. Verfahren müssen auch in Deutschland rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Das unterscheidet den Freistaat Sachsen von einer afrikanischen Bananenrepublik.

Auch Richter müssen sich an das Recht halten

Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und entschieden werden, der sich an seinen Amtseid gebunden fühlt und nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass dies auch für Zivilrichter gilt, bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az: 2 BvR 1750/12). Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte hatte Anfang August 2012 das BVerfG angerufen, nachdem er sich erfolglos beim Landgericht (LG) Chemnitz und dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden über den augenscheinlich befangenen Richter Holger K. beschwert hatte, den die Wahrheitsfindung in einem Zivilprozess offensichtlich nicht interessierte.

Pflichtverletzung des Richters

Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden auf und verwies das Verfahren an das LG Chemnitz zurück. Die vollständige Erstattung der Auslagen muss der Freistaat Sachsen tragen. In seinem Beschluss erklärt das BVerfG, dass der Richter mit der Äußerung „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ bekundet hat, „dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen Amtspflicht nicht interessiert sei.“ Neben der grob unsachlichen Äußerung des Richters signalisierte das BVerfG auch wenig Verständnis für die auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters verfassten Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden. Die Verfassungsrichter wörtlich: „Erst recht ist die Annahme des Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung (des Richters, dass ihn die Wahrheit nicht interessiere - Anmerk. d. Red.) sei hinzunehmen als Reaktion auf eine sachwidrige Beeinflussung durch den Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende Amtspflicht eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.“

Der Hintergrund

In einem Zivilrechtsstreit verweigerte der betreffende Richter am LG Chemnitz die Befragung eines in der Schweiz wohnhaften Zeugen. Der entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll aufgenommen, wie der Antrag des Rechtsanwalts der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, Matthias Kilian, das Verfahren auszusetzen.

Die Wahrheit interessiert mich nicht

Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete der sächsische Willkürrichter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Die Versuche den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, scheiterten sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden. Das OLG Dresden wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte Richter seinem Amtseid zuwiderhandeln wollte, „vielmehr sei es der Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen.“ Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde.

Kein Platz für Willkürrichter

Der Beschluss des BVerfG sei nicht nur für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ein Erfolg, so Kanzleiinhaber Philipp Wolfgang Beyer: „Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stellt erneut klar, dass sich auch Richter an die Regeln unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung zu halten haben. Für Willkür-Richter darf es in unserem Rechtsstaat keinen Platz geben. Der betroffene Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Matthias Kilian, freut sich über den Beschluss am meisten: „Mit diesem Beschluss endet endlich mein monatelanges Kopfschütteln sowohl über den betreffenden Richter, der die Wahrheit nicht feststellen wollte, als auch zu den Beschlüssen der sächsischen Justiz.“

Einzelnachweise

  1. [PWB Rechtsanwälte: Sächsischer Willkür-Richter - „Die Wahrheit interessiert mich nicht!“http://www.pwbanwaltjena.de/justorange.cms/10_News%20/auswahl/10_2-130110124932.html]
  2. [Beamtendumm: Chemnitz: Die Wahrheit interessiert mich nicht! http://beamtendumm.wordpress.com/2013/02/04/chemnitz-die-wahrheit-interessiert-mich-nicht/]

Weblinks