Christoph Trapp: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falschbeschuldigung
Zur Navigation springenZur Suche springen
K (imagesfix)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. März 2014, 00:43 Uhr

Dr. Christoph Trapp, Richter am Landgericht Darmstadt

Dr. Christoph Trapp ist Richter am Landgericht Darmstadt.

Verurteilung eines Unschuldigen

Als vorsitzender Richter verurteilte Dr. Christoph Trapp am 24. Juli 2002 Horst Arnold zu fünf Jahren wegen Vergewaltigung, obwohl dieser unschuldig war und die Zeugin Heidi Külzer schon damals widersprüchliche Angaben machte. Trapp weist jede Schuld von sich: "Das Urteil war damals genau überprüft worden. Eine Revision des damaligen Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Das belegt, dass unser Urteil nicht zu beanstanden war."[1] Damit stellt er das Justizsystem in Frage. Als Mitglied eben dieses Systems, stellt er aber damit auch das Richteramt, das er bekleidet, in Frage.

Freilassung eines Triebtäters

Am 19. November 2010 lehnte Dr. Christoph Trapp die Sicherungsverwahrung für Jörn P. ab, obwohl Staatsanwaltschaft und Gutachter eindringlich vor der Rückfallgefahr gewarnt hatten! Jörn P. stand bis dahin unter Polizeibeobachtung. Für ihn galt die höchste Gefährdungsstufe im Sicherheitsmanagement! Seinen Beschluss verteidigte Richter Dr. Christoph Trapp mit dem Urteil der Strafkammer, deren Vorsitz er inne hat. Er sagte: "Die 12. Strafkammer hat unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH die Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verneint."[2] Auch hier stellt Dr. Christoph Trapp das gesamte Justizsystem in Frage.

Einzelnachweise

Weblinks