Bernd Herborth: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falschbeschuldigung
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2012, 00:11 Uhr

Im Mai 1989 wurde Bernd Herborth vom Landgericht Paderborn wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seit dem war er als „Kinderschänder“ geächtet. Bernd Herborth verlor Job, Familie, Reputation. Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als „Hölle“.[1]

„Zu Unrecht“, entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig“. Wie ein Dilletant hatte sich Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich missbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborths Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach „verhört“, bevor sie den Ehemann - die Scheidung lief bereits - wegen „jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter“ anzeigte.

Doch drei Jahre nach der Verurteilung tauchten Zweifel auf. Untersuchungen aus den USA legten erstmals die Abhängigkeit von Kindern offen, die - wie im Fall Herborth - durch die bevorstehende Trennung von Vater und Mutter „Elternteil-fixiert werden“. Herborths Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate bat den Kölner Psychologen Udo Undeutsch um eine neue Expertise. Der Fachmann für Sexualstrafverfahren und Glaubwürdigkeitsgutachten erkannte in den Anschuldigungen des Mädchens „eine hohe Bereitschaft, den Erwartungshorizont der Mutter zu bedienen“. Deren Entschuldigung für den „leichtfertigen Umgang mit schwersten Vorwürfen“ (Strate), für den sie juristisch nicht belangt werden kann: „Ich wusste nicht, was meine Anzeige anrichten würde.“ Es war „eine lange Leidenstour“, vermutet Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den „großen Scherbenhaufen“ im „zehnstündigen Verhandlungsmarathon“ vergangene Woche abwickelte.

Seit seiner Falschverurteilung lebt Herborth von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740 000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus.

Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: „Der Mann wird wieder eingestellt.“ Kaum Trost für Herborth, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat „leider“, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, „inzwischen ,lernen´ müssen, ihren Vater zu hassen.“

Einzelnachweise

  1. Lange Leidenstour, Focus am 1. April 1996