21-Jährige täuscht Vergewaltung vor wegen einer Wette: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falschbeschuldigung
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 10. September 2013, 12:06 Uhr

Die 21-Jährige hatte einen Mann nach einvernehmlichen Sex im Anschluss an einen Discobesuch im Juni vergangenen Jahres beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Der Freiburger Polizei berichtete sie von einem Unbekannten, der sie am Dreisamufer angesprochen, zu Boden geworfen und vergewaltigt habe. Zwei weitere Male sagte sie bei der Kriminalpolizei aus und verstrickte sich in Widersprüche. Die Kriminalpolizei nahm die Anzeige dennoch ernst. Sie befragte Zeugen aus der Diskothek und ermittelte den jungen Mann, mit dem sich die 21-Jährige eingelassen hatte.

Der sprach von einem Flirt an der Bar, von gegenseitiger Sympathie und davon, dass sie die Initiative ergriffen habe. Schließlich hätten sie das Lokal kurz verlassen und im Freien Sex gehabt.

Die Polizei legte ihre Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor. Die erhob gegen die junge Frau Anklage beim Jugendgericht. Erst nach 13 Monaten zeigte die junge Frau Einsicht und gestand die Falschbeschuldigung. Sie habe ihn aufgrund einer Wette mit ihren Bekannten in der Disko verführt.

Die Jugendrichterin verurteilte die 21-Jährige zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss sie sich sechs Monate lang betreuen lassen.[1]

Einzelnachweise

  1. schwarzwaelder-bote.de (9.9.2013):Vergewaltigung vorgetäuscht