Freispruch für Ex-Mann in allen Punkten

Aus Falschbeschuldigung
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Einen Freispruch - so wie im Rahmen der Verhandlung vom Verteidiger gefordert (siehe GE vom 10. Januar) - gab es am 13.02.2013 für einen jungen Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien, der mit seiner Frau während der gemeinsamen Ehe in Kelmis gewohnt hatte. Das Paar ist mittlerweile geschieden.

Die Frau hatte den Mann beschuldigt, sie zwischen Mai und Juli 2011 vergewaltigt, geschlagen und in der Wohnung festgehalten zu haben. Das Gericht sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an. Es gebe in dieser Akte keinerlei Beweise oder sich zu Beweisen verdichtende Indizien, so der Richter bei der Urteilsverkündung. Ein medizinisches Gutachten, in dem eine deutsche Ärztin der Frau Verletzungen durch Schläge bescheinigt hatte, basiere lediglich auf den Aussagen der Frau und nicht auf medizinischen Feststellungen.[1]

Einzelnachweise