Freispruch für Erzieher

Aus Falschbeschuldigung
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Mit einem Freispruch endete am 28. Juni 2011 vor dem Amtsgericht Beckum der Prozess gegen einen Erzieher. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Mai vergangenen Jahres sexuelle Handlungen an einem damals zwölf- und einem weiteren, damals 13-jährigen Mädchen begangen zu haben.

Laut Aussage der beiden inzwischen 13- und 14-Jährigen habe sich der Leiter ihrer Wohngruppe in der Nacht zunächst in das Zimmer der Jüngeren begeben und sie über der Kleidung unsittlich berührt. Anschließend sei das Mädchen in das Zimmer ihrer Freundin geflüchtet. Dorthin sei ihr der Angeklagte gefolgt und habe beide Mädchen erneut berührt. Im Prozess stand Aussage gegen Aussage.

Zwei Mitschüler der Mädchen, eine ehemalige Arbeitskollegin des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin wurden als Zeugen gehört, um ermessen zu können, ob der Angeklagte oder die beiden Mädchen die Wahrheit sagten.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Beschuldigten, der nach dem Aufkommen der Vorwürfe einige Wochen nach der besagten Nacht seine Arbeit niederlegen musste, eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, ein Verbot der Ausübung eines Berufs mit Kindern und Jugendlichen sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro. Zudem sollte ihm ein Bewährungshelfer bei einem vermeintlichen Alkoholproblem – laut Staatsanwaltschaft ein möglicher Grund für die Handlung – zur Seite stehen.

Der Angeklagte beteuerte, dass der Übergriff nie stattgefunden habe. Er habe den Mädchen, mit denen er sich immer gut verstanden hätte, kurze Zeit zuvor aufgrund eines Fehlverhaltens Strafen erteilt. Daher gehe er davon aus, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nur ein Vorwand gewesen sei, um sich dafür an ihm zu rächen. In jener Nacht sei er nur kurz in die obere Etage gegangen, um die nicht schlafenden Mädchen zu ermahnen. Am nächsten Morgen sei alles normal gewesen, erklärte der Beschuldigte.

Zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen der Mädchen – sowohl in vielen Details ihrer Schilderungen als auch in den Kernaussagen – ließen das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass es sich bei den Behauptungen der beiden um Unwahrheiten handeln müsse. Somit erfolgte keine Verurteilung, und der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.[1]

Einzelnachweise